Bürgerbeirat

Der Bürgerbeirat ist ein Organ des Vereins.
Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern aus dem Kreis der Psychiatrieerfahrenen, der Angehörigen, der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Fachöffentlichkeit.

Die Namensgebung entstammt der Gründerzeit des Vereins, dessen Entstehung von engagierten Bürgerinnen und Bürgern initiiert wurde.

Der Bürgerbeirat berät den Vorstand im Sinne der Qualitätssicherung.
Qulitätssicherung durch Kosten- und Leistungsträger und andere Kontrollgremien hat zumeist eine finanzwirtschaftliche Betonung.
Aufgabe des Bürgerbeirates ist es dagegen, die Qualität aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer der Vereinsangebote hervorzuheben.
Dabei geht es nicht um den Einzelfall, sondern um um erlebte und erfahrene Grundprinzipien der psychiatrischen Behandlung und Versorgung. Der Bürgerbeirat befaßt sich also mit einer Themenpalette, die die quer durch alle Behandlungs- und Dienstleistungsbereiche des Psychosozialen Trägervereins reicht.


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